Artikel 1
Menschenwürde, Menschenrechte
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Menschenwürde und Toleranz
Für uns verdient jeder Mensch gleich viel Respekt und Würde, unabhängig von seiner Nationalität, Religion, Hautfarbe und sexuellen Orientierung bzw. Identität.
Gewaltenteilung
Demokratie bedeutet Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative. Die Unabhängigkeit von Presse und Medien ist unabdingbar für eine Meinungsvielfalt.
Umwelt
Wir stehen für eine entschiedene Umwelt- und Klimapolitik, die sich an gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft orientiert und die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Klimakrise gerecht aufteilt.
Europa
Wir stehen für Europa — und die EU, ohne die unser wirtschaftliches und soziales Wohlergehen nicht vorstellbar ist.